Recht & Führerschein

E-Cross bis 45 km/h: alle Modelle für Führerschein AM und Autoführerschein

Welche E-Crosser und E-Dirtbikes es als 45-km/h-Kleinkraftrad (L1e-B) gibt, wer sie mit 15 oder mit dem Autoführerschein fahren darf und worauf du bei Händlervarianten achten solltest.

Stand: 07.10.2026

Die Kurzfassung

Ein E-Cross mit Zulassung als L1e-B ist auf 45 km/h begrenzt und hat höchstens 4 kW Nenndauerleistung. Dafür reicht in Deutschland die Klasse AM, die es seit 2021 bundesweit ab 15 Jahren gibt. Wer den Autoführerschein (Klasse B) hat, darf diese Bikes automatisch fahren.

  • Führerschein AM ab 15 Jahren; bis zum 16. Geburtstag gilt er nur in Deutschland.
  • Klasse B enthält AM: Mit dem Autoführerschein darfst du 45-km/h-Bikes fahren.
  • Versicherungskennzeichen statt großem Nummernschild.
  • In Österreich gibt es AM ebenfalls ab 15 Jahren, in der Schweiz Kleinmotorräder bis 45 km/h ab 15 Jahren.

Führerschein für E-Cross im DetailFührerschein-Rechner

Ab Werk als 45-km/h-Version

Diese Modelle bietet der Hersteller selbst als L1e-B mit Straßenzulassung an.

Als 45-km/h-Variante über Händler

Diese Bikes sind ab Werk Offroad-Modelle. Deutsche Händler bieten sie zusätzlich als gedrosselte L1e-Version mit Licht, Spiegeln und Kennzeichenhalter an. Achte beim Kauf darauf, dass die Papiere wirklich die Klasse L1e-B ausweisen. Ein nachträglich angebautes Licht macht aus einem Offroad-Bike noch kein Kleinkraftrad.

Was die 45-km/h-Grenze im Alltag bedeutet

Auf Landstraßen schwimmst du mit 45 km/h nicht im Verkehr mit, auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen darfst du gar nicht fahren. Für den Weg zur Strecke, durch die Stadt und auf Nebenstraßen reicht es. Wer schneller unterwegs sein will, braucht ein L3e-A1-Modell und damit A1 oder B196.

E-Cross als 50er oder 125erAlle Modelle mit Straßenzulassung

Wichtig: Nicht entdrosseln

Wer ein 45-km/h-Bike schneller macht, fährt ohne passende Zulassung, ohne Versicherungsschutz und womöglich ohne passende Fahrerlaubnis. Das kann teuer werden und strafbar sein.

Entdrosseln: die Rechtslage

Quellen

Dieser Artikel ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze in ihrer aktuellen Fassung, die Papiere des jeweiligen Fahrzeugs und die Auskunft der zuständigen Behörde.